CORONA
Umsetzung der Verordnung beim SV Rhenania Hamborn
Es dürfen bis zu 10 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren (bis C1-Jugend) in einer Gruppe trainieren. Beim Training muss keine Abstandsregelung eingehalten werden.
Eine Gruppe kann durch maximal 2 Trainer betreut werden. Der Abstand einzelner Gruppen muss mindestens 5 m bestragen.
Auf der gesamten Sportanlage ist das Tragen von Mundschutz Pflicht (insbesondere an den Eingängen, Umkleidekabinen, Sanitäranlagen und Zuschauerbereiche).
Die Sportler und Eltern versammeln sich rechtzeitig bei Trainingseinheiten und Spielen vor dem Vereinshaus im nötigen Abstand auf der Terrasse oder Wiese. Die Trainer führen die Mannschaft geschlossen auf den Sportplatz. Verspätete Sportler werden nicht zum Training zugelassen. Der Trainer bringt nach dem Training die komplette Gruppe wieder von der Sportanlage.
Bei Trainingseinheiten auf dem hinteren Ascheplatz nehmen Spieler und Zuschauer den äußersten linken Weg entlang der Bahntrasse (s. Anlage).
Welche Sportler dürfen am Training oder an den Spielen teilnehmen?
Der Aufenthalt auf der Sportanlage ist nur während der Sportaktivitäten (Trainings- und Spielbetrieb) gestattet. Ein Aufhalten ist darüber hinaus nicht erlaubt.
Zum Training oder zu den Spielen sollen nach Möglichkeit keine Fahrgemeinschaften organisiert werden. Ist dies organisatorisch nicht möglich, sollten die Mitfahrer einen Mundschutz tragen.
Zu den Trainingseinheiten und Spielen sind genügend Getränke mitzubringen. Das Vereinshaus ist nur begrenzt für die Ausgabe von Speisen und Getränken geöffnet (näheres wird nachfolgend beschrieben).
Die Umkleidekabinen bleiben geschlossen und dürfen nicht benutzt werden.
Die Nutzung der Toiletten-Anlagen ist nur auf 1 Person begrenzt!
Auf der Sportanlage und am Kunstrasen-Platz sind in Abständen mehrere Stationen mit Desinfektionsmitteln aufgebaut. Vor- und nach dem Training müssen alle Sportler und Besucher damit die Hände reinigen.
Vermeidet bei den Eingängen zu den Sportanlagen, an Umkleidekabinen oder Sanitäranlagen die Entstehung von Warteschlangen und haltet den Mindestabstand von
1,5 m ein.
Die Mannschaften versammeln sich vor dem Training und den Spielen auf der großen Wiese. Dabei ist die Abstandsregelung zwischen den Sportlern einzuhalten. Der Körperkontakt ist zu vermeiden.
Vor und während des Trainings sind jegliche Kontakte (Händeschütteln, Umarmen, etc.) zu vermeiden. In den Trinkpausen ist auf die Abstandsregelungen zu achten.
Die Trainer tragen unmittelbar nach dem Training die Namen der SpielerInnen in die WhatsApp-Gruppe „SVR Anwesenheitsliste“ ein. Die Begleitperson bei den Bambinis ist mit einzutragen (z. B. „Name des Kindes + Mutter“ genügt)
Das Aufhalten im Vereinshaus ist generell untersagt. Ausnahmen sehen wie folgt aus:
Fragen zu Corona können unserem Corona-Schutzbeauftragten Suat Amac (Tel.: 0172-3057511) gestellt werden. Stellvertretend steht der Vorsitzende Cafer Kaya (Tel.: 0177-7332332) zur Verfügung.